Samstag, 23. Mai 2015

Rente - was unterm Strich übrigbleibt

Die gesetzliche Rente wird für die meisten nicht reichen. Gut, wer sich schon mal vorher Gedanken gemacht hat. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jedes Jahr eine sogenannte Rentenauskunft. Es lohnt, sich diese Blätter genau und frühzeitig anzusehen. Wer früher als vorgesehen gehen will, sollte sich unbedingt auf den Weg zu ...
einer "Auskunfts- und Beratungsstelle" der Deutschen Rentenversicherung führen.
In München findet sich die entsprechende Anlaufstelle am Viktualienmarkt, die Berliner haben gleich drei Optionen, die Hamburger haben ebenfalls mehrere Möglichkeiten.
Das Angebot der Rentenversicherung, vorzeitig nach 45 Arbeitsjahren in den Ruhestand zu gehen, ist doch eher eine Augenwischerei: In den Genuss dieses Angebots kommen Akademiker nur in ganz seltenen Fällen, denn das Studium wird nicht mitgerechnet. Selbst wer zügig studiert hat, bringt die 45 Jahre so nicht zusammen.
Das Gesetz wurde ausschließlich für eine bestimmte Klientel gemacht: den Industriearbeit, der gleich nach der Lehre, ja, so hieß das damals, anfing zu arbeiten - und auch nie länger arbeitslos wurde, den Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht dazu.

Abschlag
Wer früher gehen will und keine 45 Jahre zusammenbringt, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in Rente gehen - und das auch nur Abschlägen: Pro Monat, die der Vorruheständler früher in Rente geht, werden im 0,3 Prozent abgezogen. Vorsicht, denn dabei gilt, dass die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1947 seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 steigt, das heißt, wer 1948 geboren ist, kann mit 65 plus einen Monat abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist natürlich eine verkappte Rentenkürzungen für die Spätergeborenen.

Mehr Infos dazu auf der Seite der Rentenversicherung.





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